Zum Inhalt springen

Erhöhtes Risiko der Scheinselbstständigkeit – Die aktuelle Rechtslage

Es gibt Neuigkeiten, die für alle Betreiber von Fitnessstudios und Honorartrainern wichtig sind. Der DSSV (Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen) hat Updates zur Statusfeststellung bei dem Beschäftigungsverhältnis von Freiberuflern.

Warum ist das wichtig? Die Deutsche Rentenversicherung schaut immer genauer hin, wenn es um Scheinselbstständigkeit bei Fitnessstudios geht. Das bedeutet, dass du als Studiobetreiber sicherstellen musst, dass bei deinen Trainern keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass im Honorarvertrag keine Vereinbarungen enthalten sind, die auf ein abhängiges Arbeitsverhältnis oder eine Anstellung hindeuten könnten. Zwar kann im Vertrag eine Stundenzahl festgelegt werden, jedoch darf nicht bestimmt werden, wann diese Stunden genau zu leisten sind. Ebenso dürfen im Vertrag keine Urlaubstage vermerkt sein, da ein/e Honorartrainer:in im Gegensatz zu einem/einer Angestellten keinen Anspruch auf Urlaub hat.

Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn:

  • Ein Trainer auf Dauer nur für einen Auftraggeber tätig ist
  • Seine Tätigkeit nach Vorgaben des Studios erledigen muss, z.B. feste Arbeitszeiten 
  • Kein unternehmerisches Risiko trägt, z.B. mehr als 5/6 der Einnahmen kommen von einem Auftraggeber
  • Keine eigene Buchführung hat

Konsequenz bei festgestellter Scheinselbstständigkeit ist zum einen ein Bußgeld gemäß Schwarzarbeitergesetz und zum anderen die Pflicht zur Nachzahlung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.

Der DSSV steht dir dabei zur Seite. Sie bieten wertvolle Unterstützung, um sicherzugehen, dass deine Verträge korrekt sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das heißt, weniger Stress und keine bösen Überraschungen!

Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Verträge checken: Bist du sicher, dass deine Vereinbarungen rechtlich korrekt sind?
  • Rechtliche Updates: Bleib auf dem Laufenden mit den neuesten Vorgaben.
  • Beratung: Solltest du Mitglied im DSSV sein, kannst du dir im internen Bereich des DSSV Tipps und Hilfe holen.

ℹ️  Zu allen rechtlichen Fragen rund um den Studioalltag bietet die Rechtsabteilung des DSSV im Rahmen einer bestehenden Mitgliedschaft die Möglichkeit, eine kostenlose rechtliche Erstberatung mit Einschätzung der Rechtslage zu erhalten, beispielsweise zur Überprüfung von Vertragsklauseln oder generell zu arbeitsrechtlichen Themen.

Unser Tipp: Am 24. September gibt der DSSV ein kostenloses zum Thema Scheinselbständigkeit. Verpasse nicht die Gelegenheit und melde dich jetzt dazu an:


Mehr Informationen zum Thema findest du unter: