Mit dem Start des Wachstumschancengesetzes (WtcG) und der zunehmenden Digitalisierung steht im deutschen Rechnungswesen eine große Veränderung an: Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für den B2B-Bereich eingeführt. Diese Umstellung soll Geschäftsprozesse effizienter und nachhaltiger machen.
Was ändert sich ab 2025?
Die E-Rechnung basiert auf dem europäischen Standard EN16931, der klare Vorgaben für den Aufbau und die Übermittlung von Rechnungsdaten macht. Ab dem 01.01.2025 ist es möglich:
- Versand von E-Rechnungen: Unternehmen im B2B-Bereich dürfen Rechnungen in elektronischer Form gemäß dem Standard EN16931 versenden. Dies betrifft alle Rechnungen, die zwischen Unternehmen ausgetauscht werden.
- Pflicht zur Annahme: Unternehmen und Selbstständige sind gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dies bedeutet, dass jedes Unternehmen die technischen Voraussetzungen schaffen muss, um E-Rechnungen anzunehmen.
Die nächsten Schritte:
- Übergangsphase: Bis auf Weiteres erhältst du deine Rechnungen wie gewohnt im PDF-Format.
- Frühzeitige Information: Wir halten dich rechtzeitig auf dem Laufenden, sobald sich Änderungen im Prozess ergeben oder der Wechsel zu E-Rechnungen ansteht.
- Flexibilität: Solltest du bereits jetzt den Wunsch haben, E-Rechnungen zu empfangen, bieten wir diese Möglichkeit an.
Was musst du tun?
Solltest du bereits jetzt auf E-Rechnungen umsteigen möchten, kannst du unseren Partner-Support über das Kontaktformular kontaktieren.
Bitte wähle als Grund der Anfrage “Fragen zur Auszahlung” ⇒ “Ich habe Fragen zur Abrechnung”.
ℹ️ Hinweis: Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Versand und die Annahme von E-Rechnungen schrittweise umgesetzt werden.
Noch Fragen?
Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums:
Außerdem steht dir unser Partner-Support jederzeit zur Verfügung. Nutze einfach das Kontaktformular, um mit uns in Verbindung zu treten.